Informationen zur
Ladeinfrastruktur-Gesetzgebung für Garagenhöfe und Firmenparkplätze
Die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung, und damit einhergehend steigen die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur. In Deutschland sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Ausstattung mit Ladestationen das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und die Ladesäulen-Verordnung (LSV). Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die relevanten Bestimmungen, insbesondere für Betreiber von Garagenhöfen und Firmenparkplätzen.
Ab mehr als 6 Stellplätzen (innerhalb oder angrenzend an das Gebäude) gilt, dass jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität vorbereitet sein muss und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden muss.
Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen besteht ab dem 1. Januar 2025 eine Pflicht, mindestens einen Ladepunkt zu errichten.
Für 10–20 Stellplätze ohne Renovierung gibt es aktuell keine unmittelbare Verpflichtung durch das GEIG.
Bei einer größeren Renovierung eines Gebäudes mit mehr als 10 Stellplätzen (innerhalb oder angrenzend) ist sicherzustellen, dass jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet wird und mindestens ein Ladepunkt installiert wird.
Betreiben Sie Ihren Garagenhof als öffentlich zugänglichen Parkplatz mit über 20 Stellplätzen, müssen Sie nach der Ladesäulen-Verordnung mindestens einen davon mit einer Ladesäule ausstatten.
Bei weniger als 20 Stellplätzen greift die LSV nicht.
Wenn Ihr Garagenhof kein Neubau ist, keiner größeren Renovierung unterzogen wird und Sie zwischen 10 und 20 Stellplätze haben, sind Sie nach jetzigem Stand nicht verpflichtet, einen Ladepunkt anzubieten. Sollten Sie jedoch in naher Zukunft umfassende Umbauten planen oder Ihr Grundstück 20 Stellplätze übersteigen, kommt eine Verpflichtung nach GEIG (§ 9 bzw. § 10) bzw. LSV in Betracht.
Unser Tipp für die Zukunftssicherheit:
Auch ohne aktuelle gesetzliche Pflicht lohnt es sich, bereits heute
die Installation von Ladesäulen zu prüfen. Oft gibt es hierfür attraktive Förderprogramme.
Unabhängig davon, ob für Ihren Garagenhof oder Firmenparkplatz bereits eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder Sie zukunftsorientiert handeln möchten – GOODBOXX bietet Ihnen die passende Ladelösung. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen eine unaufwendige und bedarfsgerechte Lösung zu bieten.
Sie haben einen eigenen Garagenhof, Firmenparkplatz oder Parkflächen und möchten Ihren Mietern oder Mitarbeitern eine attraktive Ladelösung anbieten? Wir prüfen gerne die Möglichkeiten, erstellen Ihnen einen kostengünstigen, professionellen und modernen Gestaltungsvorschlag und kümmern uns um die Installation.
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